Veröffentlichungsdatum: 2018-12-21 (Änderungsdatum: 2024-05-20)
Mit Wirkung vom 11. Oktober 2010 ist es auch für jüngere deutsche StaatsbürgerInnen möglich ein „Working Holiday Visum“ für Taiwan zu beantragen.
Das Working Holiday Visum ermöglicht es jungen deutschen StaatsbürgerInnen zwischen 18 und 30 Jahren nach Taiwan zu reisen, das Land näher kennenzulernen und sich mit gelegentlichen Jobs die Reisekasse aufzubessern.
Das Working Holiday Visum ist ab Ausstellungsdatum 12 Monate gültig und ermöglicht eine Aufenthaltsdauer von zunächst 180 Tagen.
Möchte man länger als 180 Tage in Taiwan bleiben, kann die Aufenthaltsdauer innerhalb von 15 Tagen vor Ablauf der 180 Tage vor Ort bei einer der zuständigen Dienststellen der National Immigration Agency Taiwans (www.immigration.gov.tw) verlängert werden.
Das Visum gestattet innerhalb der Gültigkeitsdauer mehrfache Aus- und Einreisen.
Dieses Visum ist nicht gedacht für Personen, die in Taiwan einer dauerhaften Arbeitstätigkeit nachgehen, ein längeres Studium aufnehmen oder sich aus anderen Gründen in Taiwan für längere Zeit niederlassen möchten.
Das Working Holiday Visum kann nur ein Mal beantragt werden.
Wer kann ein Working Holiday Visum beantragen?
Beantragen können dieses Visum deutsche StaatsbürgerInnen, die bei Antragstellung mindestens 18 und maximal 30 Jahre alt sind.
Wieviele Working Holiday Visa können pro Jahr ausgestellt werden?
Entsprechend der Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland können für deutsche Staatsbürger beginnend jeweils mit dem 11.OKT. pro Jahr maximal 500 Working Holiday Visa ausgestellt werden.
Benötigt man neben dem Visum besondere Arbeitsgenehmigungen?
Das Working Holiday Visum beinhaltet bereits eine allgemeine Arbeitsgenehmigung für Kurzzeitjobs. Allerdings darf man für denselben Arbeitgeber maximal drei Monate tätig sein.
Können EhepartnerInnen und minderjährige Kinder mitreisen?
Die Ausstellung eines Visums zum Zwecke der Familienzusammenführung für EhepartnerInnen und minderjährige Kinder von Inhabern eines Working Holiday Visums ist nicht möglich.
Wo kann man das Visum beantragen?
Deutsche StaatsbürgerInnen können das Visum nur bei einer der Konsularabteilungen der Taipei Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland in Berlin, Frankfurt a.M., Hamburg und München beantragen, außerhalb von Deutschland ist eine Beantragung nicht möglich.
Die Büros der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland:
Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland
Markgrafenstr. 35
10117 Berlin
Tel.: (030) 20 36 10
E-Mail: deu@boca.gov.tw
Zuständigkeitsbereich:
Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland, Büro Frankfurt a.M.
Bleichstraße 52
60313 Frankfurt a.M.
Tel.: (069) 74 57 34
E-Mail: frankfurt@mofa.gov.tw
Zuständigkeitsbereich:
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen
Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland, Büro Hamburg
Mittelweg 144
20148 Hamburg
Tel.: (040) 44 77 88
E-Mail: Taipehvertretung@taipei-hamburg.de
Zuständigkeitsbereich:
Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland, Büro München
Leopoldstr. 28a
80802 München
Tel.: (089) 51 26 79 0
E-Mail: muc1@mofa.gov.tw
Zuständigkeitsbereich:
Baden-Württemberg, Bayern
Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
Im Allgemeinen sind folgende Unterlagen einzureichen:
o Antragsformular für „Working Holiday Visa“ (das Antragsformular ist online auf der Website https://visawebapp.boca.gov.tw des Bureau of Consular Affairs Taiwans auszufüllen und für die Beantragung auszudrucken)
o bei Einreise nach Taiwan mindestens noch 12 Monate, idealerweise bei Beendigung des Aufenthalts mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass
o zwei aktuelle Passfotos
o Rückflugticket oder Nachweis ausreichender finanzieller Rücklagen für den Rückflug
o Nachweis über finanzielle Mittel in Höhe von mindestens 2000€ bzw. 3000€, wenn kein Rückflugticket vorliegt (z.B. in Form von Traveller Cheques, Bescheinigung der Bank etc.)
o umfassende Kranken- und Unfallversicherung für den Aufenthalt in Taiwan, die auch Krankenhausbehandlungen und Rücktransporte abdeckt
o Visagebühren in Höhe von 95€
o bei gewünschter Rücksendung per Post: ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag (Einschreiben)
o Es können darüberhinaus weitere Dokumente verlangt werden.
Mit welcher Bearbeitungsdauer muss man rechnen?
Unter der Voraussetzung, dass die Antragsunterlagen vollständig sind und es keine Rückfragen gibt, beträgt die Bearbeitungsdauer ca. drei bis fünf Arbeitstage.
Interessante Links:
Informationsportal des Ministry of Foreign Affairs für Working Holiday Maker in Taiwan
http://www.youthtaiwan.net/WorkingHolidayen/
Bureau of Consular Affairs Taiwans
http://www.boca.gov.tw
Zur Beantragung einer der deutschen Steueridentifikationsnummer ähnlichen Universal I.D. Number bei der National Immigration Agency, die ausländische StaatsbürgerInnen in Taiwan benötigen, um erwerbstätig zu sein, ein Bankkonto einzurichten, Verträge zu unterzeichnen etc.:
https://www.immigration.gov.tw/5475/5478/141465/141808/203962/
Informationen des Bureau of Employment and Vocational Training des Council of Labour Affairs zum Arbeitsrecht:
http://www.wda.gov.tw
Informationen der National Tax Administration des Ministry of Finance zum Steuerrecht:
https://www.dot.gov.tw/en/
Reiseinformationen der National Youth Commission Taiwans
http://youthtravel.tw
Informationsportal „Contact Taiwan“ des Wirtschaftsministeriums Taiwans:
http://contacttaiwan.tw
Touristische Informationen des Taipeh Tourismusbüros:
http://www.taiwantourismus.de